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BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus einer anderweiten Verwendung auf seine Versorgungsbezüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 26.09.1963 - 1 K 261/62
- BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63
Papierfundstellen
- BVerfGE 27, 364
- NJW 1970, 851 (Ls.)
- MDR 1970, 484
- DVBl 1970, 354
- DB 1970, 837
- DÖV 1970, 486
- AP Art. 3 GG Nr. 106
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62
Bayerische Bereitschaftspolizei
Auszug aus BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63
Solange sich für die Entscheidung des Gesetzgebers, einerseits einen Sachverhalt in eine Regelung einzubeziehen und andererseits den Kreis der von der Regelung erfaßten Sachverhalte so zu begrenzen, daß andere (ähnliche) Sachverhalte ihr nicht mehr unterfallen, aus der Eigenart des "Gegenstandes" der Regelung heraus ein vernünftiger Grund angeben läßt, kann das Bundesverfassungsgericht dem nicht entgegentreten mit der Überlegung, daß eine andere Abgrenzungsregelung zweckmäßiger und gerechter wäre oder dem Art. 3 GG besser entspräche (BVerfGE 17, 319 (330)). - BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57
Bahnhofsapotheke Frankfurt
Auszug aus BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63
Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besteht also vor allem auch darin, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die gleiche oder ungleiche Behandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 13, 225 (228); 17, 381 (388); 25, 371 (400)). - BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61
Bundesnotarordnung
Auszug aus BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63
Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besteht also vor allem auch darin, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die gleiche oder ungleiche Behandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 13, 225 (228); 17, 381 (388); 25, 371 (400)). - BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67
lex Rheinstahl
Auszug aus BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63
Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besteht also vor allem auch darin, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die gleiche oder ungleiche Behandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 13, 225 (228); 17, 381 (388); 25, 371 (400)).
- VerfGH Bayern, 11.02.2015 - 1-VII-13
Anrechnung privater Rentenversicherung auf Versorgungsbezüge der Beamten
Daher kann sich die öffentliche Hand hinsichtlich ihrer Alimentationspflicht grundsätzlich nicht dadurch entlasten, dass sie den Beamten auf Einkünfte verweist, die er von privater Seite erhält (vgl. BVerfGE 21, 329/347 f.; BVerfG vom 21.1.1970 BVerfGE 27, 364/374 f.; vom 25.11.1980 BVerfGE 55, 207/239).Die Grundentscheidung des Gesetzgebers, hinsichtlich der Ablieferungspflicht danach zu differenzieren, ob das zweite Beschäftigungsverhältnis bei einem öffentlich- oder einem privatrechtlich organisierten Arbeitgeber eingegangen wurde, steht im Einklang mit der historischen Entwicklung des sog. Anrechnungsprinzips im Rahmen der hergebrachten Alimentationspflicht des Dienstherrn (BVerfG NVwZ 2007, 571/572 unter Verweis auf BVerfGE 27, 364/374).
Eine Gleichstellung von Leistungen öffentlicher Institutionen mit Leistungen privatwirtschaftlich organisierter Unternehmen ist selbst dann nicht möglich, wenn sich letztere zu 100 % im Eigentum der öffentlichen Hand befinden (BVerfGE 27, 364/374 f.).
bb) Bei Beamten, die neben ihrem Amt zulässigerweise eine Nebentätigkeit bei einem privaten Arbeitgeber (vgl. Art. 81 ff. BayBG) ausgeübt haben, fehlt bezüglich des hierdurch erworbenen Versorgungsanspruchs von vornherein eine rechtlich relevante Beziehung zu den Versorgungsbezügen aus dem Beamtenverhältnis und zu der in diesem begründeten Alimentationspflicht des Dienstherrn (vgl. BVerfG NVwZ 2007, 571/572 unter Hinweis auf BVerfGE 27, 364/374 bezogen auf Einkünfte aus einer Nebentätigkeit während des aktiven Dienstes).
- BVerfG, 16.01.2007 - 2 BvR 1188/05
Ablieferungspflicht für Einkünfte aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst …
Die Grundentscheidung des Gesetzgebers, hinsichtlich der Ablieferungspflicht danach zu differenzieren, ob das zweite Beschäftigungsverhältnis mit einem öffentlich- oder mit einem privatrechtlich organisierten Arbeitgeber eingegangen worden ist, steht im Einklang mit der historischen Entwicklung des sogenannten Anrechnungsprinzips im Rahmen der hergebrachten Alimentationspflicht des Dienstherrn (vgl.BVerfGE 27, 364 ). - BVerwG, 09.02.1972 - VI C 34.70
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Zum Begriff des Verbandes öffentlich-rechtlicher Körperschaften in der Regelung des Ruhens von Versorgungsbezügen (im Anschluß an BVerfGE 27, 364).Der Kläger hat gegen dieses Urteil die vom Bundesverwaltungsgericht zur Klärung der grundsätzlichen Rechtsfrage der Auswirkung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 27, 364 auf die Auslegung des § 168 Abs. 5 Satz 1 LBG (F. 1958) zugelassene Revision eingelegt, mit der er das Klagebegehren weiterverfolgt hat.
Diese Auffassung des Senats wird durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 1970 - 2 BvL 27/63 - (BVerfGE 27, 364), durch den der dem § 168 Abs. 5 Satz 2 Buchst. a LBG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 2. Januar 1958 (GVOBl. Schl.-H. S. 5) wörtlich entsprechende § 168 Abs. 5 Satz 2 Buchst. a des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 1. Juni 1962 (GV. NW. S. 271) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG für nichtig erklärt worden ist, nicht in Frage gestellt.
Die Einrichtungen im Sinne des § 168 Abs. 5 Satz 2 Buchst. a LBG (F. 1958) als Mitglieder eines Verbandes wie die öffentlich-rechtlichen Korporationen als solche zu behandeln, wie es im Urteil BVerwGE 22, 225 (229) geschehen ist, läßt sich nach dem Beschluß BVerfGE 27, 364 nicht mehr aufrechterhalten.
Nach der Entscheidung BVerfGE 27, 364 sind dagegen die Einrichtungen im Sinne des § 168 Abs. 5 Satz 2 Buchst. a LBG (F. 1958) für die Ruhensregelung nicht anders als die Unternehmungen, deren Kapital sich nicht oder nur z.T. in öffentlicher Hand befindet, zu behandeln.
- BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den …
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung innerhalb des Beamtenrechts die Unterscheidung, ob der Beamte Nebeneinkünfte aus öffentlichen Kassen oder aus einer anderweitigen Beschäftigung bezieht, für verfassungsgemäß gehalten (vgl. z. B. BVerfGE 27, 364 (374)). - OVG Hamburg, 21.01.2014 - 1 Bf 88/12
Ruhen von Übergangsgebührnissen eines ausgeschiedenen Zeitsoldaten bei …
Der BVHH sei jedoch privatrechtlich organisiert; schon diese privatrechtliche Organisation stehe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 1970 (2 BvL 27/63) einer Anwendung der Ruhensvorschriften entgegen.Nur wenn die öffentliche Hand die privatrechtliche Organisationsform nutzt, um privatwirtschaftlich tätig zu werden, also sich wie jeder andere Unternehmer am Wirtschafts- und Erwerbsleben beteiligt, scheidet die Anwendung der Ruhensvorschriften aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.1.1970, BVerfGE 27, 364).
Der Bezug öffentlicher Mittel (z.B. staatliche Zuschüsse, Leistungen der gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung) durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen reicht in diesem Zusammenhang nicht aus, damit Lohnzahlungen dieses Unternehmens an versorgungsberechtigte Beamte oder Soldaten als "Verwendungseinkommen" angesehen werden: Das Bundesverfassungsgericht hat eine gesetzliche Ausdehnung der Ruhensregelung auf Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen mit privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen (wie AG und GmbH) für unzulässig erklärt, selbst wenn diese zu 100 % im Eigentum der öffentlichen Hand liegen (BVerfG, Beschl. v. 21.1.1970, BVerfGE 27, 364).
- BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands
Lassen sich dagegen mehrere Regelungen denken, die sich im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes halten, so ist es nicht Angelegenheit der Gerichte, sondern Angelegenheit der rechtsetzenden Organe, die zweckmäßigste Lösung auszuwählen (vgl. z.B. BVerfGE 25, 269 [292]; 27, 364 [371]; 29, 327 [335]; 32, 157 [167]; BVerwGE 26, 317 [319]; 31, 33 [34]; 39, 5 [8]). - BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85
Ruhen von Hinterbliebenenbezügen - Eigenes Verwendungseinkommen - …
Auch das Bundesverfassungsgericht hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ruhensvorschriften gelassen, soweit sie sich auf Einkünfte aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst beziehen (vgl. BVerfGE 27, 364; 33, 44 ; 55, 207 ).Dies gilt auch für die Ruhensregelungen (vgl. BVerfGE 27, 364; 33, 44 ; 55, 207 ).
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 17.02
Beamter; Hochschullehrer; Nebentätigkeit; Pflicht zur Abführung erzielter …
Es hat in ständiger Rechtsprechung die Unterscheidung, ob der Beamte Nebeneinkünfte aus öffentlichen Kassen oder aus einer anderweitigen Beschäftigung erzielt, für verfassungsgemäß gehalten (vgl. BVerfGE 27, 364 ; 33, 44 ). - OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01
Anspruch einer politischen Partei auf Überlassung gemeindlicher Räume; Ausschluss …
Dieser gebietet, dass weder wesentlich Gleiches willkürlich ungleich, noch wesentlich Ungleiches willkürlich gleich behandelt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.3.1955, BVerfGE 4, 144 [155]; v. 21.1.1970, BVerfGE 27, 364 [371f.] u. v. 26.4.1988, BVerfGE 78, 104 [121]). - BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65
Verfassungsgemäßheit der Pflicht zur Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung …
Schon das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 27, 364 [374] und 33, 44 [51,52]) geklärt, daß im Rahmen des beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatzes die Unterscheidung, ob der Beamte Nebeneinkünfte aus öffentlichen Kassen oder aus einer anderweitigen Beschäftigung bezieht, im Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG steht. - BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 52.85
Soldatenversorgung - Übergangsgebührnisse
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 47.02
Beamter; Hochschullehrer; Nebentätigkeit; Pflicht zur Abführung erzielter …
- LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05
Krankenversicherung - Tragung der Beiträge für eine Rente aus der …
- BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG
- BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 53/87
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der vor dem 1.1.1921 geborenen Mütter von …
- BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73
Rechtsmittel
- BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 19/95 R
Wegfall des Kindergeldanspruches - Student - Erwerbseinkommen von wenigstens 750 …
- BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 18.92
Fleischhygiene - Schlachten - Waffenrecht - Bedürfnis - Schießerlaubnis - …
- BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78
Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von …
- BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87
Landtagsabgeordneter - Einkommen - Vollalimentation - Entschädigung - Anrechnung …
- BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 935/90
Zulassung eines privaten entgegen dem Landesrundfunkgesetz nicht im gesamten …
- BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 183/87
Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich
- BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95
Nichtigkeit der Verordnung über nicht überführte Leistungen der …
- BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74
Versorgungsansprüche eines Soldaten - Ausschluss einer doppelten Alimentierung - …
- BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66
Bemessung einer abzuliefernden Nebentätigkeitsvergütung - Gutachtertätigkeit als …
- BAG, 27.04.1978 - 3 AZR 780/76
Beamtenrecht - Beamtenrechtliche Versorgungsbezüge - Leistungen - Betriebliche …
- BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74
Weihnachtszuwendung - Anrechnungsregelung - Beamte auf Widerruf - …
- BGH, 25.05.1977 - IV ZR 13/76
VBL-Versorgungsrente und Ruhegeld
- BAG, 18.07.1972 - 3 AZR 472/71
Versorgungsordnung - Witwenrente
- BVerwG, 11.02.1972 - VII C 71.69
Keine mehrfache Schankerlaubnissteuer bei Komplementären einer KG
- BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96
Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf …
- VG Mainz, 10.03.2004 - 7 K 438/03
(Anwendbarkeit des - verfassungsrechtlich unbedenklichen
- VG Berlin, 20.01.1999 - 12 A 551.98
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Prüfungsgebühr für die zweite juristische …
- BGH, 29.10.1987 - IX ZB 45/87
Beschränkung des erhöhten Mindestbetrages der Rente auf Verfolgte, die vor einem …
- BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 360/78
Beamtendienstzeiten - Tarifliche Bewährungszeiten
- BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 21/70
Keine Simultanzulassung beim Kammergericht vor Ablauf der 5-Jahresfrist
- BSG, 29.07.1997 - 4 RA 32/96
Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf …
- OVG Niedersachsen, 25.06.1997 - 1 L 5979/94
Einmessen eines Geländes;; Einmessung (Veranlassung); Einmessungspflicht; …
- BAG, 08.10.1971 - 3 AZR 84/71
Zusätzliche Altersversorgung - Zusätzliche Hinterbliebenenversorgung - …
- FG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - I 986/96
Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft von Landwirten in der …
- BVerwG, 16.07.1984 - 6 C 45.82
Aufnahme einer Tätigkeit als Arbeiter im öffentlichen Dienst - Ruhen von …
- BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.07.1971 - II B 4.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage …
- BVerwG, 21.09.1970 - VI B 34.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- OVG Berlin, 20.01.1998 - 8 B 161.96
Rückmeldegebühr
- OLG Hamm, 13.06.1983 - 1 Ss OWi 1886/82
- BAG, 27.06.1973 - 3 AZR 443/72
Bedingtes Wettbewerbsverbot - Vorbehalt des Arbeitgebers - Zahlungeiner …
- BVerwG, 07.12.1971 - VI C 34.70
Bewilligung des Armenrechts
- OVG Bremen, 15.09.1970 - I A 82/69
Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Bauerlaubnis für den Umbau und den Neubau …
- VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.03.2004 - VGH 17/98
Versorgung
- BVerwG, 10.11.1970 - II B 32.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit von …
- OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 12 U 104/02
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Geltung der Ruhensvorschrift bei …
- OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 14 U 104/02
Geltung der Ruhensvorschrift i.R.d. Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bei …
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92
Rechtmäßige Verdreifachung des Vergnügungssteuersatzes für in Spielhallen …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.07.1990 - 6 A 192/87
Aufforderung zur Einmessung nach Eigentümerwechsel; Einmessung (Gebäude); …
- BSG, 13.06.1989 - 2 RU 24/88
- BVerwG, 15.07.1971 - II C 21.68
Festsetzung ruhegehaltfähiger Dienstbezüge
- VG Berlin, 12.10.1989 - 15 A 220.88
Anordnung der Umsetzung eines LKW über 7,5 t; Leerfahr eines …
- VGH Bayern, 28.01.1974 - 192 VII 72
- LG Halle, 28.07.2005 - 12 O 56/05